Notfallberatung

Erst Notfallberatung, dann versichern – so lautet die Devise. Aber warum ist das so? Die Frage lässt sich ganz einfach beantworten:

Stellen Sie sich vor…

… Sie würden verunfallen und sind vollkommen außer Gefecht gesetzt. Der Unfall war jedoch so schwer, dass Sie körperlich nicht mehr vollständig genesen. Die Wunden sind zwar verheilt, aber es bleibt eine Behinderung, die Sie an den Rollstuhl fesselt und Ihnen die Möglichkeit nimmt, selbst zu reden und zu handeln. Sie sind vollständig auf Hilfe anderer angewiesen. Gut, dass Sie verheiratet sind und Kinder haben!

Gut versichert

Glücklicherweise sind Sie auch gut versichert. Sie haben eine Unfallversicherung, die Ihnen eine Leistung von 500.000 Euro zusagt, wenn Sie zu 100% Invalide sind. Als Versicherungsnehmer und versicherte Person erhalten Sie die Leistungen auch umgehend auf das Konto überwiesen. Jetzt können Ihre Frau und Ihre Kinder Ihnen problemlos helfen, auch die Familie ist gut versorgt. Gut gedacht, aber nicht gut gemacht.

Weit gefehlt

Jetzt geht das Theater aber erstmal richtig los. Die Bank will von Ihrer Frau erstmal eine Vollmacht für das Konto haben. Sie haben immer darüber gesprochen, dies zu regeln. Haben es aber nicht getan. Die Bank informiert Ihre Frau, dass „zur Not“ auch eine Vorsorgevollmacht weiterhelfen würde. Die haben Sie aber auch nicht gemacht. Nur mal darüber gesprochen, wollte man immer selbst erledigen, weil man ja bei den Eltern gesehen hat, dass dies wichtig sein kann, wenn diese pflegebedürftig sind.

Jetzt sind Sie pflegebedürftig und können für sich selbst nicht mehr handeln. Sie sind auf Dritte angewiesen. Glücklicherweise gibt die Bank Ihrer Frau einen Hinweis: Als gesetzliche Betreuerin könnte Sie über das Konto wieder verfügen.

Plötzlich Betreuer

Und plötzlich ist Ihre Frau Betreuerin geworden – das Abenteuer geht jetzt erst richtig los, denn jetzt stellt sich heraus, dass die Leistungen der Unfallversicherung auf Ihrem Konto gar nicht für die Familie verwendet werden können. Ihre Frau kann zwar jetzt über das Geld verfügen, darf es aber nur für Ihre Belange ausgeben. Das muss Ihre Frau dann jedes Jahr wiederkehrend dem zuständigen Amtsgericht bestätigen. Die Familie ist zwar reich, aber dennoch bitter arm. Die Frau hat ihren Job aufgegeben, weil sie sich um Sie kümmern möchte, auch in dem Gedanken, dass das Geld von der Unfallversicherung ja im Rücken ist. Doch die Situation sieht anders aus.

Erst Notfallberatung, dann versichern

An diesem vereinfachten Beispiel sehen Sie schnell, dass versichern nicht gleich versichern ist. Erst Notfallberatung, dann versichern heißt die Devise. Und genau hierfür sind unsere Kollegen von der DTVG da. Die Notfallberater/innen kümmern sich genau um dieses Feld und bereiten alles vor, damit Versicherung auch richtig funktionieren kann.

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