Das Bezugsrecht in der Versicherung…

… st wichtig, denn dieses regelt ganz klar und eindeutig, wem im Versicherungsfall die versicherte Leistung zugesprochen werden soll. Dies ist besonders wichtig, wenn es um Versicherungen geht, die auf den Todesfall hin abgeschlossen werden. Hierbei werden zwei Formen des Bezugsrechtes unterschieden:

Das widerrufliche Bezugsrecht

Das widerrufliche Bezugsrecht ist der Regelfall. Üblicherweise ist der Bezugsberechtigte der Versicherungsnehmer.Als Inhaber des Versicherungsvertrages steht ihm die versicherte Leistung im Schadenfall zu. In der Berufsunfähigkeitsversicherung zum Beispiel ist dies die vereinbarte monatliche Rente. Es kann aber auch eine andere Person sein, die die versicherte Leistung erhalten sein. Oftmals findet man hier eine solche Regelung in der Risikolebensversicherung.

Daneben gibt es aber noch eine weitere Form des Bezugsrechtes:

Das unwiderrufliche Bezugsrecht

Dieses wird immer dann genutzt, wenn ausgeschlossen sein soll, dass die Leistung aus einem Vertrag irgendeine nicht gewollte Person zugesprochen wird. Dies kann zum Beispiel im Rahmen einer Risikolebensversicherung geschehen, wo der Versicherungsnehmer sicherstellen will, dass nur eine ganz bestimmte Person die versicherte Summe erhalten soll. Damit wird auch sichergestellt, dass die Versicherungssumme ausschließlich für einen ganz bestimmten Zweck verwendet wird. Nachteil des unwiderruflichen Bezugsrechtes ist aber eben die Unwiderruflichkeit – es kann nicht einfach so geändert werden. Dies geht nur dann, wenn der Begünstigte hier selbst zustimmt. Als Versicherungsnehmer habe ich sodann weniger Flexibilität im Rahmen der weiteren, künftigen Vertragsgestaltung.

Thema: Erben

Wofür ist das Bezugsrecht denn wichtig? Dies ist einfach erklärt. Wichtig ist das Bezugsrecht insbesondere beim Thema Erben bzw. Tod. Oftmals finden sich in Versicherungspolicen (und auch den Anträgen zuvor) im Bezugsrecht der Hinweis „gesetzliche Erben“ dies ist problematisch, da in einem solchen Fall die „gesetzlichen Erben“ durch das zuständige Gericht erstmal festgestellt werden müssen. Hierbei vergeht natürlich einiges an Zeit, bis der Versicherer irgendwann einmal die versicherte Leistung auszahlen kann.

Beispiel: bei der klassischen Sterbegeldversicherung ist dies besonders ärgerlich, denn nach deutschem Recht müssen verstorbene kurzfristig bestattet werden. Der Bestatter verlangt  somit auch sehr schnell sein Geld für die erbrachte Dienstleistung. Wenn aber die Leistung aus der Sterbegeldversicherung aus formalen Gründen lange auf sich warten lässt (und da können auch mal 6 – 8 Wochen ins Land gehen), kommt zu der Trauer auch noch Ärger hinzu – und nur, weil das Bezugsrecht nicht geregelt ist.

Habe ich jemanden im Bezugsrecht festgelegt reicht regelmäßig die Legitimation gegenüber des Versicherers aus, um die versicherte Leistung zu erbringen, aber Vorsicht:

Was ist, wenn der Bezugsberechtigte mit dem Versicherungsnehmer verstirbt?

Verstirbt der Versicherungsnehmer und der Bezugsberechtigte zur gleichen Zeit erlischt automatisch das erteilte Bezugsrecht. Die gesetzlichen Erben des Versicherungsnehmers werden jetzt die Leistung nach Feststellung durch das Gericht erhalten.

Mit dem unwiderruflichen Bezugsrecht sieht es ähnlich aus, jedoch gibt es hier eine kleine Besonderheit: Wenn hier der Versicherungsnehmer und der unwiderruflich Bezugsberechtigte gleichzeitig ableben fällt die versicherte Leistung in die Erbmasse des unwiderruflich Bezugsberechtigten.

Fazit

Die verschiedenen Formen des Bezugsrechtes haben Vor- und Nachteile. Sie bieten aber verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten zum Versicherungsvertrag und können gerade im Bezug auf die Regelungen zum Nachlass in bestimmten Fällen hilfreich sein.

Fragen?

Vermutlich kommen hier noch die einen oder anderen Fragen auf, die hier noch nicht abschließend geklärt sind. Sprecht uns einfach an, hier, auf Facebook oder in den Kommentaren zu diesem Beitrag.

Veröffentlicht von

Christian Kurz-Held

Christian Kurz-Held ist gelernter Versicherungskaufmann mit dem Schwerpunkt Privatkundenberatung. Seit 1995 in der Versicherungsbranche tätig hat Christian Kurz-Held zuerst im Außendienst der Continentale gearbeitet, bevor er 2003 als Makler tätig wurde.

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