Rechtschutz – ja oder nein, absichern oder nicht absichern?
Das ist hier die Frage. Was macht man? Bevor man hier zu einem Ergebnis kommt, sollte man eines überhaupt erstmal wissen:
Was gilt als Schadeneintritt in der Rechtschutz – Versicherung?
Ein jeder kennt es von den Versicherungen, die schon bestehen. Egal, ob Hausratversicherung oder private Haftpflicht, der Schaden ist dann eingetreten, wenn er passiert ist. Also ganz einfach. Das einzige, was der Versicherer hier dem Grunde nach zu tun hat ist zu prüfen, ob der Beitrag entrichtet wurde und der Vertrag somit läuft. Wenn der Schaden dann noch zum versicherten Bedingungswerk passt: um so besser, dann kann grundsätzlich der Schaden beglichen werden. An dieser Stelle ist dann auch klar: habe ich keine Versicherung, so habe ich auch keinen Versicherungsschutz, ergo muß der Schaden während des versicherten Zeitraumes eingetreten sein. So weit so gut.
Bei der Rechtschutz – Versicherung ist es etwas anders…
In der Rechtschutz – Versicherung ist der Schaden im Gegensatz zu anderen Schadenversicherungen nicht eingetreten, wenn er passiert ist bzw. festgestellt wurde. Hier ist der sogenannte Rechtsbruch der Schadeneintritt, also der Tag, an dem man vermeintlich gegen Recht verstoßen haben soll.
Man kann dies vereinfacht an folgendem Beispiel darstellen:
- Mietvertrag am 01.01.2015 vereinbart
- Rechtschutzversicherung zum 01.02.2015 geschlossen, Vertrag läuft ungekündigt
- Streit mit dem Vermieter am 15.04.2017 beim Auszug auf Grund nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen wegen unklarer Regeln im Mietvertrag
Was passiert jetzt? In der Schadenversicherung wäre es jetzt einfach: Der Schadenfall, also der Streit, ist während des versicherten Zeitraumes eingetreten. Ein jeder denkt jetzt: klar, bin ja rechtschutzversichert.
Kein Versicherungsschutz…
Nur wird der Versicherer, der den Rechtschutz bietet, hier den Schadenfall nicht übernehmen. Warum ist das so? In unserem Beispiel basieren die Streitigkeiten auf den unklaren Regeln im Mietvertrag. Der Rechtsbruch – also der Schadeneintritt – ist im mangelhaften Mietvertrag begründet. Der ist aber vor dem Rechtschutz – Vertrag abgeschlossen worden. Und genau aus diesem Grunde übernimmt der Versicherer keine Leistungen, da der Schadenfall nicht im versicherten Zeitraum liegt.
Es gibt aber auch Ausnahmen…
… wie auch Gerichte hierzu schon bestätigt haben. Aber warum soll man sich mit dem Rechtschutz – Versicherer im Schadenfall streiten? Wenn man von vornherein den „richtigen“ Rechtschutz – Versicherer wählt, kommen diese Schwierigkeiten vielleicht nicht auf. Wir können da helfen. Sprecht uns an!
Fazit
Sicherlich ist die Rechtschutz – Versicherung ein gewisser Luxus, den man sich leisten kann, aber nicht muß. Man muß ja auch nicht davon ausgehen, selbst den Streit vom Zaune zu brechen. Es gibt jedoch genügend Situationen, in denen man unfreiwillig in einen Rechtsstreit hineingezogen wird, und da sollte man sich verteidigen können, und zwar mit einem guten Partner an der Seite.